Wohnraum zu vermieten, hängt mit vielen Rechten, aber auch einigen grundlegenden Pflichten zusammen. Damit die Geschäftsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter harmonisch und transparent verläuft, sollte der Vermieter folgende Angelegenheiten besonders zuverlässig erledigen:
Die Übergabe der Wohnung an jeden neuen Mieter muss pünktlich zu dem Termin erfolgen, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Des Weiteren muss sie sich in einem brauchbaren Zustand befinden. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die dafür verantwortlichen grundlegenden Schäden beheben lassen.
Auch während der Mietlaufzeit haben Sie bis zu einem gewissen Grad die Kosten für eventuelle Reparaturen zu tragen, vor allem, wenn es sich dabei um gemeinschaftlich genutzte Räume wie zum Beispiel den Heizungskeller handelt. Auch die Erhaltung mitvermieteter Anlagen wie Wasserboiler oder Gastherme fallen darunter.
Jeweils vom 1. Oktober bis zum 30. April dauert die Heizperiode an. Während dieser Zeit müssen Sie sicherstellen, dass die Heizung soweit funktionsfähig ist, dass die vermietete Wohnfläche sich auf mindestens 20°C heizen lässt.
Möchte der Mieter die Wohnung auf bestimmte Zeit und aus einem plausiblen Grund untervermieten, so dürfen Sie ihm das nicht verbieten. Sie sollten jedoch den Namen der Person in Erfahrung bringen, die vorrübergehend Ihre Wohnfläche besetzt.
Zieht ein Mieter endgültig aus, liegt es an Ihnen, die normale Abnutzung, die durch den Mieter verursacht wurde, zu beheben (siehe auch: Übergabe der Wohnung). Hat die Wohnfläche allerdings außergewöhnlich stark gelitten, sollten Sie mit dem Mieter eine Vereinbarung treffen, inwieweit die Kosten geteilt werden müssen.
MAP³ bietet Wohnraum als Anlageprodukt mit monatlicher Rendite an. Das bedeutet, dass Sie, anders als etwa bei Immobilienfonds oder Mietpools, als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Allerdings müssen Sie sich bei MAP³ Immobilien nicht selbst um Ihre Pflichten als Vermieter kümmern, da diese Angelegenheiten für Sie erledigt werden. Darunter fallen sowohl die Hausverwaltung inklusive Nebenkostenabrechnung, als auch die Betreuung der Mieter. Auch im Falle eines Mieterwechsels müssen Sie sich nicht selbst kümmern: Bei den Immobilienprojekten von MAP³ werden alle Vermieterpflichten, die dabei anfallen, für Sie übernommen – darüber hinaus werden die Wohneinheiten durch Fachleute geprüft und gegebenenfalls nach aktuellen Standrads renoviert. Für eine noch größere Flexibilität, was die Auswahl Ihres Anlageobjektes betrifft, werden Sie auch bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vertreten. Somit profitieren Sie also von der garantierten Mietrendite, ohne dass Sie die Pflichten eines Vermieters selbst erfüllen müssen.
Quellen und weiterführende Links: