Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in Immobilien zu investieren. Der sogenannte Mietpool ist eine davon. Was es dabei zu beachten gibt und welche Risiken dabei auf Sie zukommen können, haben wir im Folgenden zusammengefasst.
Eigentumswohnungen werden häufig als Kapitalanlagen erworben und dann vermietet. Ist der Kauf durch einen Kredit finanziert, wird dieser durch die Mieteinnahmen bedient – so die Idee vieler Anleger. Problematisch wird das, wenn Mieten zeitweilig ausbleiben und die laufenden Kreditraten nicht mehr damit bezahlt werden können. An dieser Stelle kommen die sogenannten Mietpools ins Spiel. In solchen Mieteinahmegesellschaften schließen sich mehrere Immobilieneigentümer zusammen, um Vermietungsrisiken wie zum Beispiel Leerstände gemeinsam zu tragen.
Das Konzept dahinter: Sämtliche Nettomieteinahmen der Mitglieder fließen zunächst in einen gemeinsamen Topf und werden dann nach einem bestimmten Schlüssel (zum Beispiel der Quadratmeteranzahl oder der Eigentumsanteile) verteilt. Ein Poolverwalter nimmt die Gelder ein und sorgt für deren Auszahlung. Dabei muss auf Ausgewogenheit zwischen den Renditeinteressen der Anleger und dem Bedarf für Rücklagen geachtet werden. Stehen Wohnungen leer, trägt nicht der einzelne Eigentümer das Risiko, sondern die Gemeinschaft. Der insgesamt zu verteilende Betrag verringert sich in solchen Fällen entsprechend.
Der Beitritt in einen Mietpool sorgt zwar für eine gewisse finanzielle Absicherung des Vermietungsrisikos, bringt dafür jedoch andere Risiken mit sich, die ebenfalls nicht unerheblich sind. So kann einzelnen Immobilieneigentümern beispielsweise die freie Verfügung über ihre erworbene Wohnung genommen werden. Wird der Pool schlecht gemanagt, herrscht viel Leerstand oder ist der Wohnwert der anderen Einheiten unterdurchschnittlich, so sinkt die Rendite deutlich. Im schlimmsten Fall entsteht eine Unterdeckung und es werden Nachzahlungen nötig – obwohl die Eigentumswohnung vermietet ist.
MAP³ möchte seinen Kunden diese Risiken nehmen und bietet ihnen daher ein innovatives Konzept. Entscheidend dabei ist die Mietpreisgarantie. Sie wird vertraglich für die ersten vier Jahre festgeschrieben und kann anschließend jährlich gekündigt werden. Eigentümer bekommen ihre vereinbarte Miete immer, auch bei Leerstand. Die Mietgarantie ist im Notarvertrag beurkundet, damit die Käufer rechtliche Sicherheit genießen. Zudem ist die Garantie von einer großen deutschen Versicherung abgesichert und greift auch bei Vandalismus. Um Instandhaltungen und Neuvermietungen im Falle eines Mieterwechsels müssen sich MAP³ Kunden ebenfalls keine Gedanken machen; beides wird von spezifischen Fachleuten übernommen. Trotz dieser Konditionen können die Eigentümer ihre Wohnungen während der Vertragslaufzeit verkaufen. Sie bleiben also flexibel, haben kaum Aufwand und bekommen jeden Monat ihre Miete überwiesen.
Quellen und weiterführende Links:
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