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Alles über die Mietgarantie von MAP³ Immobilien

Patrick Ernst Aug 19, 2021

Die MAP³ Mietgarantie sorgt für monatliche Zusatzeinnahmen bei geringstem Aufwand als Teil einer einzigartigen Anlagemöglichkeit. Und so funktioniert’s:

Mietgarantie – in Kürze erklärt

Die Mietgarantie der MAP³ Immobilien wird mit dem Kaufvertrag beurkundet. Das bedeutet, dass Sie als Eigentümer im Grundbuch geführt sind und Ihre Mieteinnahmen auch unabhängig von der tatsächlichen Belegung erhalten. Die Mietgarantie ist Teil des Verwaltungsvertrags, den Sie nach der Mindestlaufzeit kündigen oder flexibel jährlich weiterlaufen lassen können.

Garantierte Mieteinnahmen ab dem ersten Monat

Die Auszahlung der vertraglich garantierten Miete erfolgt ab dem Monatsersten nach Kaufpreiszahlung. Die Mietgarantie läuft für mindestens 4 Jahre und verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sollte sie nicht zuvor gekündigt werden. Sie müssen sich daher um nichts weiter kümmern, um ihr garantiertes Mieteinkommen weiterhin zu erhalten.

Mieteinnahmen ohne Mieter

Der Mieter, also der Bewohner Ihrer Eigentumswohnung, wird durch die Verwaltungsgesellschaft gesucht, geprüft und betreut. Sollte es bei einem Mieterwechsel zu Leerständen kommen, sprich: vorrübergehend kein Mieter vorhanden sein, wird Ihnen die Miete dank der Mietgarantie weiter ausgezahlt und die Zeit des Leerstandes für Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen genutzt.

Mietausfälle sind abgesichert

Als zusätzliche Absicherung ist die Mietgarantie durch eine Versicherung geschützt: Mietausfälle, also vom Mieter nicht gezahlte Mieten, sowie die Verwahrlosung der Wohnung durch den Mieter sind durch eine große deutsche Versicherung versichert. So kann Ihnen der garantierte Mietbetrag in solchen Fällen weiterhin gezahlt werden, und die Kosten für die Renovierung, die nach Verwahrlosung erfolgt, sind ebenfalls gedeckt.

Das ist das MAP³ Konzept

Dieses zeichnet sich nicht nur, aber insbesondere durch unsere Mietgarantie aus, welche uns von den Angeboten der Konkurrenz abhebt, da diese eine derartige Absicherung wenn überhaupt nur durch den Beitritt hauseigener Mietpools anbietet. Des Weiteren wird durch das MAP³ Konzept ein umfassender Komplettservice gewährleistet, bei dem sämtliche Vermieterpflichten und Instandhaltungen für Sie übernommen werden:

  • Garantierte Miete für mindestens 4 Jahre
  • Anschließend flexible Laufzeiten
  • Fachmännische Renovierung der Wohnungen
  • Hausverwaltung inkl. Nebenkostenabrechnung und festem Ansprechpartner
  • Mieterbetreuung, Neu-Vermietung und SCHUFA-Prüfung
  • Organisation und Kontrolle von Instandsetzungen

Alle Eventualitäten im Blick:

Abgesehen von Mieterwechseln und Mietausfällen gibt es einige andere Eventualitäten, die oft für zusätzliche Fragen seitens der Anleger sorgen. Diese wollen wir im Folgenden aus dem Weg schaffen:

  • Mieterhöhung – Mieterhöhungen werden zwar nicht an den Eigentümer weitergegeben, doch dafür ist durch die Mietgarantie zu jeder Zeit sichergestellt, dass der vertraglich geregelte Mietbetrag monatlich überwiesen wird, unabhängig von der tatsächlichen Belegung des Objekts.
  • Konkurs – Da Sie mit Unterzeichnen des Kaufvertrags eine Investition über mindestens vier Jahre eingehen, sollten Sie natürlich weit in die Zukunft vorausdenken. Sollte es im Schlimmsten aller Fälle also tatsächlich dazu kommen, dass die Verwaltungsgesellschaft in Konkurs ginge, würde der vertragliche Mietbetrag samt Nebenkosten ohne Umschweife direkt vom Mieter an Sie als Eigentümer gezahlt werden. Für die verwaltungstechnischen Angelegenheiten würde Ihnen ein WEG-Verwalter vom zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Sie sehen: der Eigentümer ist in vielerlei Hinsicht abgesichert und erhält somit eine rentable Möglichkeit zum Vermögensaufbau bei vergleichsweise geringem Risiko.

Falls Ihnen jetzt noch etwas auf dem Herzen liegt, schauen Sie doch einmal in unserem FAQ-Bereich vorbei oder kontaktieren Sie uns persönlich unter:

  • Tel.: +49 2261 3050600
  • E-Mail: kontakt@map3-group.com

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